Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Wir liefern nur zu den Bedingungen unserer Auftragsbestätigung. Besondere Vereinbarungen oder Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Lieferfristen werden annähernd und nach bestem Ermessen angegeben. Falls wir in Verzug geraten, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Alle außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden Umstände gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der dadurch bedingten Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass der Käufer hieraus Ansprüche gegen uns geltend machen kann. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Lager Wuppertal-Cronenberg. Die Lieferung ist bewirkt und die Gefahr geht auf den Käufer über mit Übergabe der Sendung an die Post oder den Frachtführer, ebenso bei vereinbarter Bereitstellung zur Verfügung des Auftraggebers.
  3. Die Bezahlung unserer Rechnungen hat innerhalb der in unserer Verkaufsbestätigung und auf den Rechnungen angegebenen Frist zu erfolgen und zwar unabhängig von dem Eingang der Waren und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz. Wechsel werden nur nach Vereinbarung entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur zulässig, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Übrigen ist ein Rückbehaltungsrecht grundsätzlich nur dann zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.
  4. Wird die Ware nicht rechtzeitig abgenommen, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen den Kaufpreis zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Das gleiche gilt, wenn keine Lieferfrist vereinbart wurde und der Kunde trotz Aufforderung die Ware innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Fertigmeldung nicht abnimmt. Die wegen nicht fristgerechter Abnahme der Ware entstehenden Kosten der Einlagerung gehen zu Lasten des Kunden. Kosten der Einlagerung gehen zu Lasten des Kunden.
  5. Das Eigentum an den gelieferten Waren behalten wir uns vor bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer darf die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges veräußern oder weiterverarbeiten. Das Eigentumsrecht bleibt auch bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren wirksam und erstreckt sich dann anteilmäßig auf das neue Produkt im Verhältnis des Wertes der für die hergestellte Sache verwendeten Vorbehaltsware zu der Summe sämtlicher Rechnungswerte der anderen bei der Herstellung verwendeten Waren. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich mitzuteilen. Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die vereinbarte Abtretung der Kaufpreisforderung gilt nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zuzüglich 20%. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen übersteigt. Die Verrechnungen etwaiger Zahlungen des Kunden erfolgen im Kontokorrentverhältnis. Angaben für eine Verrechnung gegen besonders bezeichnete Forderungen sind für uns nicht verbindlich.
  6. Erkennbare Mängel müssen schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung der Ware geltend gemacht werden. Sofern Mängel der Ware innerhalb vorgenannter Frist nicht erkannt werden können, ist die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Mit Ablauf von 3 Monaten ab Liefertag ist jedoch eine Mängelrüge in jedem Fall als verspätet ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren spätestens in einem Jahr ab Ablieferung. Rücksendungen seitens des Bestellers bedürfen unserer Einwilligung, andernfalls haftet der Besteller für alle entstehenden Unkosten und Schäden. Die untauglichen Stücke sind zu unserer Verfügung zu halten. Bei anerkannten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist oder zur Rücknahme gegen Warengutschrift oder zur Nachbesserung. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung einer Garantie nach § 444 des BGB, wegen Unvermögen oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer Garantie nach § 444 des BGB gehaftet wird. Einer Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Wuppertal.